Gewässerunterhaltung mit Mähkorb an einem Entwässerungsgraben Betoniertes Wehr mit blauem Geländer und Schützvorrichtung zur Regulierung des Wasserstands an einem Fließgewässer in offener Wiesenlandschaft. Großer Biberdamm aus Ästen und Zweigen staut ein Fließgewässer auf und bildet einen kleinen Teich in einer natürlichen Wiesen- und Auenlandschaft.
Startseite2026-05-12T08:19:44+02:00

Wasser- und Bodenverband „Landgraben“

Der Wasser- und Bodenverband „Landgraben“ ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Wasserverbandsgesetz und wurde aufgrund des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 1992 nach Gewässereinzugsgebieten gegründet. Die Aufgabe des Wasser- und Bodenverbandes „Landgraben“ ist die Gewässerunterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung sowie die Unterhaltung der Deiche und Schöpfwerke als öffentlich-rechtliche Verpflichtung.

Das Einzugsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes „Landgraben“ umfasst die:

  • Friedländer Datze, Schwarzer Graben
  • Fauler Graben, Fleethgraben, Weißer Graben – Golmer Mühlbach,
  • Floßgraben I, Kleine Randow und Floßgraben II
  • Strasburger Mühlbach
  • Oberlauf Linde

Gebietsbeschreibung

Das Verbandsgebiet liegt im Nordosten des Landes Mecklenburg-Vorpommern und kreisübergreifend in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald. Die nördliche Verbandsgrenze verläuft über die Gemarkungen der Gemeinde Datzetal und der Stadt Friedland (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) sowie über Gemarkungen der Gemeinden Sarnow, Boldekow (Putzar), Altwigshagen bis Lübs. Im Osten bilden Gemarkungen der Gemeinden Meiersberg, Liepgarten, Ferdinandshof und der Stadt Torgelow sowie kleine Flächen der Gemeinden Jatznick und Groß Luckow (Landkreis Vorpommern-Greifswald) sowie die Landesgrenze zu Brandenburg die Verbandsgrenze. Im Süden dehnt sich das Verbandsgebiet über die Städte Strasburg (Landkreis Vorpommern-Greifswald) und Woldegk mit den Ortsteilen Mildenitz und Helpt sowie über Gemarkungen der Gemeinden Petersdorf, Lindetal und Cölpin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) aus. Die westliche Verbandsgrenze verläuft über Teile der Gemeinden Pragsdorf, Sponholz, Neuenkirchen, Neverin, Staven, Brunn, Beseritz bis Datzetal (alle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte).

Landschaftlich gehören damit zum Verbandsgebiet:

  • die östliche Datzeniederung mit der Weiterführung in das Landgrabental (Grenztal),
  • das Kerngebiet der Friedländer Großen Wiese mit dem Galenbecker See und den Brohmer Bergen,
  • die Rosenthaler Staffel (Burgwall) mit dem Demenzsee und dem Bachtal des Strasburger Mühlbaches,
  • die Daberkower Heide und die Helpter Berge sowie
  • Teile der Wald– und Gewässerlandschaft bei Burg Stargard

Aktuelles & Bekanntmachungen

Machbarkeitsstudie Mildnitzgraben (UECK 3500)

1. Februar 2026|Categories: Allgemein|

Der Wasser- und Bodenverband "Landgraben" informiert über die konzeptionelle Maßnahme nach der WasserFöRL durch nachfolgende Bekanntmachung des Titelblattes (Deckblattes) entsprechend dem Zuwendungsbescheid. [...]

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